Wie können Sie während Corona zu FMTC Safety reisen?
Begrenztes Reisen
Derzeit gibt es weltweit Reisebeschränkungen, um COVID-19 einzudämmen, aber es ist durchaus möglich, (international) zu reisen, wenn dies für Ihre Arbeit notwendig ist und Sie sich nicht krank fühlen oder COVID-19-Symptome haben. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen pro Land, die Sie beachten sollten.
Reisen in die Niederlande
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in die Niederlande zu reisen. Sie können mit dem eigenen Fahrzeug, aber auch mit dem Flugzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln in die Niederlande einreisen. Es gibt täglich genügend Flüge vom und zum Flughafen Schiphol Amsterdam. Von hier aus sind Sie innerhalb von 5 Minuten in unserem Schulungszentrum, FMTC Safety Schiphol Amsterdam.
Am Flughafen Rotterdam gibt es derzeit wenig bis gar keinen Flugverkehr und am Flughafen Eindhoven fliegen nur Ryanair und Wizzair begrenzte Strecken. Fliegen Sie über den Flughafen Schiphol Amsterdam? Behalten Sie diese Seite im Auge, um die neuesten Nachrichten über Flüge in Schiphol zu erhalten.
Natürlich können Sie auch auf andere Weise reisen. Bei Ihrer Reise und Ihrem Aufenthalt in den Niederlanden müssen Sie jedoch die folgenden Maßnahmen beachten:
- Ein obligatorisches Gesundheitszeugnis, wenn Sie aus einem Hochrisikogebiet einreisen. Dieses erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft und müssen es mit in die Niederlande bringen.
- Ein EU-Einreiseverbot gilt bis zum 15. Juni 2020 für alle unnötigen Reisen von Personen aus Drittländern nach Europa (einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Länder und des Vereinigten Königreichs).
- Eine Ausnahme gilt u.a. für Personen, die in der Güterbeförderung tätig sind, und sonstiges Verkehrspersonal, soweit dies erforderlich ist, dazu gehören Containerschiffe, Massengutfrachter (z. B. Erz oder Kohle), Tanker (Brennstoffe und Chemikalien), Fischerei, Personen, die im Energiesektor tätig sind; Öl- und Gasplattformen und Windparks sowie Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor erbringen, und Flugpersonal. Sie können jedoch nur unter bestimmten Umständen ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen; die Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie auf der Website für Kurzzeitvisa.
- Ab dem 1. Juni 2020 ist das Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf KLM-Flügen Pflicht.
Außerdem müssen Sie sich immer an die geltenden RIVM-/Behördenvorschriften in den Niederlanden halten. Lesen Sie die Maßnahmen in den Niederlanden hier.
Reisen nach Frankreich
Die französische Regierung hat einige Maßnahmen gelockert, um das Risiko der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ab dem 11. Mai zu verringern. Der öffentliche Nahverkehr und der Flugverkehr sind eingeschränkt.
Sie müssen die folgenden Maßnahmen berücksichtigen:
- Grenzkontrollen; Reisende, die nach oder durch Frankreich reisen, müssen das Formular "Attestation de déplacement international dérogatoire" (Internationale Reisebescheinigung) ausfüllen. Sie müssen den Grund für die Reise angeben, der auch durch Belege nachgewiesen werden muss. Sie müssen diese Erklärungen für jede Reise oder jeden Weg erneut abgeben. Laden Sie das Formular hier herunter.
- Ein EU-Einreiseverbot gilt bis zum 15. Juni 2020 für alle unnötigen Reisen von Personen aus Drittländern nach Europa (einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Länder und des Vereinigten Königreichs).
- Eine Ausnahme gilt u.a. für: Personen, die im Gütertransport tätig sind, und sonstiges Transportpersonal, ggf. auch Containerschiffe, Massengutfrachter (z. B. Erz oder Kohle), Tanker (Brennstoffe und Chemikalien), Fischerei, Personen, die im Energiesektor tätig sind, also Öl- und Gasplattformen und Windparks sowie Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor erbringen, und Flugpersonal.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben.
Reisen in und nach den Vereinigten Staaten
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) in die Vereinigten Staaten zu bremsen. Dennoch ist es möglich, zu reisen, wenn dies notwendig ist, zum Beispiel für Ihre Arbeit. Für die einzelnen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Maßnahmen; informieren Sie sich über die von den einzelnen Bundesstaaten getroffenen Maßnahmen.
Sie können innerhalb der Vereinigten Staaten reisen, aber auch hier ist es vorzuziehen, dass dies nur geschieht, wenn es notwendig ist. Innerhalb der Vereinigten Staaten sind alle Arten von Transporten möglich, prüfen Sie selbst, was für Sie in der jeweiligen Situation am besten ist. Achten Sie auf den Schutz von sich und anderen.
Reisen Sie aus dem Ausland in die Vereinigten Staaten? Dann müssen Sie Folgendes beachten:
Ausländern, die in den letzten 14 Tagen die unten aufgeführten Gebiete besucht haben, wird die Einreise nach Amerika untersagt:
- China
- Iran
- EU-Raum / Schengen-Raum
- Vereinigtes Königreich
- Irland
Amerikanische Staatsbürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und ihre Familien, die sich in den letzten 14 Tagen in einem der oben genannten Länder aufgehalten haben, dürfen in die Vereinigten Staaten einreisen, werden aber zu einem der 13 Flughäfen weitergeleitet. Wenn Sie aus einem dieser Länder zurückkehren, sollten Sie zu Hause bleiben und auf Ihre Gesundheit achten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für Reisende, die von internationalen Reisen zurückkehren.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihrem Weg manchmal andere Länder passieren müssen. Achten Sie auf die Maße, wenn Sie in ein anderes Land einreisen wollen. Es gibt eine Vielzahl von Grenzkontrollen. In den meisten Fällen hilft Ihnen ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, die Grenzen zu passieren.
Möchten Sie mehr über die Wiedereröffnung unserer Schulungszentren erfahren?
Möchten Sie weitere Informationen über unsere Maßnahmen erhalten oder haben Sie spezielle Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren festen Ansprechpartner bei FMTC Safety oder unter +31 (0) 85 - 130 74 61.