Dispensation während der Corona-Krise - Aktualisiert am 16. Februar 2022

Aufgrund des Ausbruchs des Covid-19-Virus kann es sein, dass Delegierte nicht in der Lage sind, wichtige Auffrischungsschulungen zu absolvieren, so dass ihre Zertifizierung für Offshore-, See- oder Windkraftanlagen erlischt.

Nachstehend finden Sie die Verlängerungsbestimmungen und die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung pro Zertifizierungsstelle.

OPITO

Aktualisierung per 5. Juli 2021;

Im März 2020 führte das OPITO ein Verfahren zur Verlängerung von Zertifikaten ein, um diejenigen zu unterstützen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Dieser Prozess sollte ursprünglich am 1. Mai 2021 enden. Da sich die Situation in bestimmten Regionen jedoch weiter entwickelt, hat das OPITO beschlossen, weiterhin Unterstützung für eingereichte Zertifikatsverlängerungen anzubieten - vorausgesetzt, sie werden weiterhin gemäß den in der aktuellen Richtlinie aufgeführten außergewöhnlichen Förderkriterien eingereicht. Der Prozess wird daher nicht am 1. Mai 2021 eingestellt, und eine Vorwarnung über die Einstellung der Unterstützung wird zu gegebener Zeit und bei Bedarf bekannt gegeben.

Von nun an gibt es eine 2-monatige Ausnahmeregelung für Grund- und Auffrischungszertifikate zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung. In diesen 2 Monaten ist das Zertifikat nicht gültig und der Teilnehmer kann dieses Zertifikat nicht für die Ausführung von Arbeiten verwenden. Er/sie kann jedoch immer noch auffrischen und erhält ein Zertifikat mit einem Stempel auf das letzte Ablaufdatum zurück.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, innerhalb der zweimonatigen Nachfrist an Ihrem Auffrischungskurs teilzunehmen, können Arbeitgeber und Einzelpersonen eine Verlängerung beantragen. Wenn Sie von COVID-19 betroffen sind und Ihre Zertifizierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Ablaufdatum abläuft, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link unten, um ein kurzes Formular auszufüllen und Ihren Antrag auf Verlängerung einzureichen. Es gibt getrennte Verfahren für Arbeitgeber(OPITO | Support for Employing Companies) und Delegierte(OPITO | Support for Delegates (Self-Sponsors)).

OPITO arbeitet mit zwei verschiedenen Arten von Befreiungen:

  1. Die normale Freistellung von 3 Monaten: Das abgelaufene Zertifikat (für das eine Dispens beantragt und genehmigt wurde) KANN als Voraussetzung für einen anderen Kurs verwendet werden. Das Zertifikat ist während des Dispensationszeitraums weiterhin gültig.
  2. Der Covid-Dispens (Gnadenfrist) von 2 Monaten: Das Zertifikat ist nicht mehr gültig, aber der Teilnehmer kann an einem Auffrischungskurs teilnehmen. Das Zertifikat kann NICHT als Vorbedingung für einen anderen Kurs verwendet werden. Die Gnadenfrist wird normalerweise für eine Verlängerung der normalen Dispensationsfrist von 3 Monaten verwendet.

Link zur letzten Aktualisierung: OPITO | COVID-19 Informationen und Antwort von OPITO

Mein OPITO-Zertifikat ist abgelaufen, was nun?
Wenn Ihr OPITO-Zertifikat abgelaufen ist, können Sie nicht einfach den Auffrischungskurs absolvieren. Wenn Ihr OPITO BOSIET abgelaufen ist, müssen Sie diesen Kurs erneut absolvieren. Nur wenn Ihr OPITO-BOSIET-Zertifikat abgelaufen ist, können Sie einen Antrag auf Befreiung bis zu 3 Monate nach dem Ablaufdatum stellen. Sie können das Formular für den Antrag auf Befreiung hier herunterladen. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, senden Sie es bitte an info@fmtcsafety.com.

GWO

Aktualisierung per 16. Februar 2022;

60-tägige Verlängerung der Auffrischungsfrist bis zum 30. April 2022 wieder in Kraft gesetzt
Kursteilnehmer, die nicht in der Lage sind, einen Auffrischungskurs zu besuchen, bevor der aktuelle Datensatz aufgrund einer Covid-19-bedingten Stornierung abläuft, können abgelaufene Schulungen bis zu maximal 60 Tage nach Ablauf auffrischen. || Jede Auffrischungsschulung, die unter Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung stattfindet, muss bis spätestens 30. April abgeschlossen sein. || Lesen Sie mehr auf unserer Website unter diesem Link - https://bit.ly/3sowA1O

Mein GWO-Zertifikat ist abgelaufen, was nun?
Wenn Ihr Zertifikat seit mehr als 60 Tagen abgelaufen ist und/oder Sie keinen Nachweis über die Stornierung Ihres früher geplanten Kurses haben, können Sie nicht an den GWO-Auffrischungskursen teilnehmen. Sie müssen den GWO-Grundkurs erneut absolvieren. Um Geld und Zeit zu sparen, können Sie sich für den GWO E-learning + practical entscheiden. Bei diesen Kursen können Sie den theoretischen Teil zu Hause absolvieren und kommen nur für eine kürzere praktische Einheit ins Schulungszentrum. Das GWO Basic Safety Training können Sie bereits ab 2,5 Tagen absolvieren! In allen unseren Schulungszentren.

NOGEPA

Aktualisierung per 6. April 2021;

Link zur letzten Aktualisierung: Aktualisierung der NOGEPA-Dispensationen d.d. 04-20-2021 ENG
Ab dem 1. Mai 2021 gelten die regulären Dispensationsregeln für abgelaufene NOGEPA-Zertifikate
wieder gelten. Nach dem 1. Mai gibt es jedoch eine weitere Ausnahme im Zusammenhang mit der Korona, nämlich:

- Mitarbeiter mit einem Grundzertifikat;
- die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht an einer NOGEPA-Auffrischungsschulung in den Niederlanden teilnehmen können, bevor ihr Grundzertifikat abläuft;
- können eine Freistellung für die Teilnahme an der Auffrischungsschulung erhalten, und zwar bis maximal 3 Monate nach Ablauf des Grundzertifikats

Mit dieser vorübergehenden Ausnahme will NOGEPA Arbeitnehmern entgegenkommen, die nicht in den Niederlanden stationiert sind. Diese Dauer ist die Obergrenze, so dass z. B. Arbeitnehmer, deren Grundzertifikat vor 4 Monaten abgelaufen ist, die Grundausbildung anstelle der Auffrischungsausbildung absolvieren müssen. FMTC kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wenden Sie sich also bitte an unser Ausbildungszentrum, wenn Sie Hilfe benötigen: info@fmtcsafety.com

Laden Sie das Formular für die Befreiung hier herunter. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, senden Sie es bitte an info@fmtcsafety.com, um die Freistellung zu beantragen.

STCW

Aktualisierung per 19. März 2021;

Link zur letzten Aktualisierung; Corona-Virus (COVID-19) Notfallplan und Leitlinien | Publicatie | Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) (ilent.nl)

Ab dem 19. März 2020 wird die Gültigkeit niederländischer Befähigungszeugnisse, die vor oder am 30. September 2021 ablaufen, um sechs Monate (ab dem Datum des Ablaufs) verlängert, jedoch nicht länger als bis zum 31. Oktober 2021, je nachdem, welches Datum zuerst eintritt. Der einzelne Seemann muss bis zum Inkrafttreten der COVID-19-Beschränkungen keinen Antrag auf Erneuerung stellen.

Die Aufsichtsbehörde für Mensch und Umwelt und Verkehr gewährt eine allgemeine Verlängerung der Gültigkeit aller Befähigungs- und Eignungsnachweise, die nach dem niederländischen Besatzungsgesetz und den begleitenden Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Befähigungszeugnis (Zertifikat über STCW-Kurse)
Einem gemäß den STCW-Regeln VI/1, VI/2, VI/3, VI/4, VI/5 oder VI/6 im Namen der Niederlande ausgestellten Befähigungszeugnis, das zwischen dem 19. März 2020 und dem 30. September 2021 abgelaufen ist oder ablaufen wird, wird eine verlängerte Gültigkeit von 6 Monaten (ab dem Datum des Ablaufs), jedoch nicht länger als bis zum 31. Oktober 2021, gewährt.

Ärztliches Zeugnis für Seeleute
Ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis für Seeleute, das zwischen dem 19. März 2020 und dem 30. September 2021 abgelaufen ist, erhält eine verlängerte Gültigkeit (ab dem Datum des Ablaufs) von maximal 6 Monaten, jedoch nicht länger als bis zum 31. Oktober 2021. Verlängerte ärztliche Zeugnisse können auch für die Beantragung eines CoC bei KIWA Register verwendet werden.

Weitere Informationen?

Wünschen Sie weitere Informationen über Ihre Befreiung oder haben Sie weitere Fragen zu unseren Kursen? Zögern Sie nicht, uns unter info@fmtcsafety.com zu kontaktieren oder +31(0)85 - 130 74 61 anzurufen.

von fs-admin
14. Mai 2025